Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die im Rahmen von „Digiösvény“ erbrachten Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Wartung, Content-Erstellung, Technik, CRM- und KI-Integration.
1. Dienstleister, Begriffe und Geltungsbereich der AGB
- Dienstleister
- Márton Horváth
- Firmenbezeichnung
- DigiXRAY Labs Webentwicklung & Webdesign
- Markenname
- Digitale Spur
- Titel
- Wallstraße 37, 55122 Mainz, Deutschland
- hello@digiosveny.hu
- Telefon
- +36 70 802 4667
- USt-IdNr.
- DE459201917
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen dem Dienstleister und der natürlichen oder juristischen Person, die die Dienstleistung in Auftrag gibt – im Folgenden: Auftraggeber –, sofern der Auftraggeber vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, und deren Geltung akzeptiert hat.
Verbraucher eine natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend nicht zu geschäftlichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken abschließt. Geschäftskunde jeder, der im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bestimmungen in individuellen schriftlichen Angeboten, Projektbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Datenverarbeitungsvereinbarungen und sonstigen gesonderten Vereinbarungen haben Vorrang vor den vorliegenden AGB.
2. Vertragsabschluss und -dokumentation
- Die auf der Website aufgeführten Leistungsbeschreibungen, Pakete und Einstiegspreise dienen lediglich der Information; sie stellen für sich genommen kein verbindliches Angebot dar.
- Das Absenden des Kontakt-, Audit- oder Bedarfsermittlungsformulars gilt als Angebotsanfrage. Die automatische Bestätigungsnachricht bestätigt lediglich den Eingang.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots des Dienstleisters oder durch eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Bestellung zustande.
- Das Angebot muss mindestens den wesentlichen Inhalt der Dienstleistung, die zu liefernden Elemente, das Entgelt oder die Art der Entgeltberechnung, den groben Zeitplan und die Bindefrist des Angebots enthalten.
- Die Vertragssprache ist grundsätzlich Ungarisch. Auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung können auch Dokumente in deutscher oder englischer Sprache verwendet werden.
- Die Vertragsparteien bewahren die elektronischen Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger auf.
3. Inhalt und Änderung des Dienstes
Je nach individuellem Angebot kann der Service insbesondere Aufgaben in den Bereichen Webdesign, UX/UI, WordPress, Elementor, Wartung, Leistungsoptimierung, Content, Domain, Hosting, CRM, Kundenservice, Automatisierung oder KI-Integration umfassen.
Nur die Funktionen, Seitenzahlen, Sprachversionen, Integrationen, Inhalte, zu übergebenden Ausgangsmaterialien und der Förderzeitraum, die ausdrücklich im Angebot oder in der Projektbeschreibung aufgeführt sind, sind Bestandteil der Verpflichtung.
Änderungswunsch
Eine Änderung des bereits vereinbarten Umfangs gilt als Änderungswunsch. Der Dienstleister teilt vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Kosten und den Zeitplan mit und führt diese erst nach Zustimmung des Auftraggebers durch.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber übermittelt die erforderlichen Daten, Inhalte, Zugriffsrechte, Entscheidungen und Genehmigungen fristgerecht. Er ist insbesondere verpflichtet, rechtmäßig nutzbare Texte, Bilder, Logos, Markenzeichen und sonstige Materialien bereitzustellen; die angeforderten Rückmeldungen und Freigaben innerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen; die Zugangsdaten über einen sicheren Kanal zu übermitteln; sowie über von ihm oder Dritten vorgenommene Änderungen zu informieren.
Verzögert sich die Mitwirkung, kann der Leistungszeitplan entsprechend der Verzögerung und deren nachweisbaren Folgen angepasst werden. Ein Aufpreis kann nur auf der Grundlage einer vorherigen Ankündigung und tatsächlicher Mehraufwendungen in Rechnung gestellt werden.
5. Zeitplan, Fristen und Hindernisse
Der Zeitplan für die Leistungserbringung wird im individuellen Angebot oder im Projektplan festgelegt. Der angegebene Termin setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers, den unveränderten Projektumfang sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen externen Dienstleistungen voraus.
Eine Frist gilt nur dann als verbindliche Endfrist, wenn dies von den Parteien ausdrücklich so festgelegt wurde. Der Dienstleister teilt unverzüglich mit, wenn unvorhersehbare technische Hindernisse, Fehler Dritter, Sicherheitsvorfälle, höhere Gewalt oder die mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers den Zeitplan beeinträchtigen.
6. Übergabe, Überprüfung und Abnahme
Der Dienstleister übergibt den fertigen oder zur Überprüfung geeigneten Arbeitsteil in einer Testumgebung, über einen Vorschau-Link, als Datei oder auf andere vereinbarte Weise. Der Auftraggeber prüft die Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist und nimmt sie anschließend an oder weist auf wesentliche, reproduzierbare Fehler mit entsprechender Detailgenauigkeit hin.
Bei unternehmerischen Leistungen gilt für die Abnahme § 640 BGB. Ein unerheblicher Mangel allein rechtfertigt keine Verweigerung der Abnahme. Bei Verbrauchern ist für eine stillschweigende Abnahme eine gesonderte, gesetzlich vorgeschriebene Belehrung erforderlich.
Ein neuer Funktionswunsch, eine inhaltliche Änderung oder eine geschmackliche Anpassung gilt nicht automatisch als Fehler; die Parteien behandeln dies als Änderungswunsch.
7. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
Die Gebühr, die steuerliche Behandlung, die Zahlungswährung und der Zeitplan sind im individuellen Angebot enthalten. Sofern nicht anders angegeben, entspricht der dem Verbraucher mitgeteilte Preis dem zu zahlenden Endbetrag.
Bei Projektarbeiten kann das Angebot beispielsweise eine Vorauszahlung in Höhe von 50% für den Projektstart und eine Schlussrechnung in Höhe von 50% vorsehen. Dies gilt nur, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich festgelegt ist. Die Honorarvorauszahlung wird nicht automatisch zu einer verfallenden Anzahlung oder einer Vertragsstrafe; bei Beendigung des Vertrags rechnen die Parteien die tatsächlich erbrachten und rechtmäßig abrechnungsfähigen Leistungen ab.
Die Rechnung ist zu dem darin angegebenen Termin fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsbestimmungen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist kann der Dienstleister die noch ausstehende oder weitere Leistung anteilig aussetzen, sofern dies nicht gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstößt.
8. Externe Dienste, Lizenzen und Zugänge
Das Projekt kann externen Speicherplatz, eine Domain, Plugins, Vorlagen, Schriftarten, APIs sowie E-Mail-, Zahlungs-, Analyse-, Kommunikations- oder KI-Dienste nutzen. Externe Lizenzen, Abonnements und Nutzungsgebühren sind nur dann in der Vertragsgebühr enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
Die eigenen Bedingungen, die Datenverarbeitung, die Verfügbarkeit und Preisänderungen des externen Dienstleisters können außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen. Der Dienstleister handelt bei der von ihm gewählten oder empfohlenen Integration mit der zu erwartenden fachlichen Sorgfalt, kann jedoch den kontinuierlichen und unveränderten Betrieb von Dritten nicht garantieren.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Die vom Dienstleister zuvor erstellten Methoden, Vorlagen, Komponenten, Bibliotheken, das Know-how und allgemein wiederverwendbare Elemente verbleiben im Eigentum des Dienstleisters oder des ursprünglichen Rechteinhabers.
Für die individuell für den Auftraggeber erstellten und vollständig bezahlten Projektunterlagen erwirbt der Auftraggeber das im Angebot festgelegte Nutzungsrecht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erstreckt sich dieses auf die bestimmungsgemäße, zeitlich und räumlich unbegrenzte geschäftliche Nutzung der fertigen Website.
Exklusivrechte, Weiterverkaufsrechte, bearbeitbares Grafikmaterial, Entwicklerquellcode, Premium-Lizenzen oder die Übertragung von Elementen Dritter sind nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung zulässig. Die öffentliche Präsentation des Projekts als Referenz erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Genehmigung oder einer anderen entsprechenden Rechtsgrundlage.
10. Einsatz künstlicher Intelligenz
Der Dienstleister kann KI-Tools zur Ideenfindung, Analyse, Erstellung von Text- und Code-Entwürfen, Zusammenfassung, Qualitätskontrolle, Vorbereitung des Kundenservices oder zur Automatisierung nutzen. Die KI-Ergebnisse gelten ohne fachliche Überprüfung nicht als endgültige Leistung, verbindliches Angebot oder eigenständige vertragliche Entscheidung.
Die direkt kommunizierende KI-Schnittstelle ist als künstliche Intelligenz zu kennzeichnen. Die KI ist nicht berechtigt, im Namen des Dienstleisters Verträge abzuschließen, individuelle Garantien zu übernehmen oder Zahlungsverpflichtungen zu begründen.
Der Auftraggeber darf auf der KI-Plattform keine unnötigen besonderen personenbezogenen Daten, Passwörter, Kreditkartendaten, Ausweisdokumente oder Geschäftsgeheimnisse Dritter weitergeben.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Vertragsparteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung über die Datenverarbeitung gemäß Artikel 28 der DSGVO ab.
Die Vertragsparteien dürfen die im Rahmen des Projekts erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder aufgrund ihrer Art vertraulichen Geschäftsinformationen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verwenden, sie angemessen schützen und nur an die für die Erfüllung erforderlichen Personen oder Dienstleister weitergeben.
12. Mangelhafte Erfüllung, Reparatur und Wartung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Der Dienstleister ist zunächst berechtigt, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder eine entsprechende Nacherfüllung zu leisten. Die Fehlermeldung sollte nach Möglichkeit die betroffene Seite oder Funktion, die Fehlererscheinung, die Schritte zur Reproduktion des Fehlers sowie einen Screenshot enthalten.
Das Fehlen einer Funktion, die im Angebot nicht zugesagt wurde, gilt nicht automatisch als Fehler; dies gilt auch für die Folgen von Änderungen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten ohne Absprache vorgenommen wurden; spätere Änderungen bei externen Dienstleistern, Browsern, Betriebssystemen oder Suchmaschinen, sofern diese nicht vom Dienstleister verursacht wurden; ferner das Ausbleiben bestimmter SEO-Platzierungen, Einnahmen, Besucherzahlen oder Konversionen, sofern hierfür keine ausdrückliche Ergebnisgarantie vereinbart wurde.
Aktualisierungen, Überwachung und Wartung nach der Übergabe sind nur dann Bestandteil der Dienstleistung, wenn dies im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen ist.
13. Haftung
Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; für Verletzungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit; für die Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie; für arglistiges Verschweigen sowie in allen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nur auf die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und ist auf den vorhersehbaren, für diese Art von Vertrag typischen Schaden beschränkt. Dies schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
14. Laufzeit, Kündigung und Abrechnung
Der projektbezogene Vertrag erlischt mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungen, der Übergabe und dem Abschluss der Abrechnung. Die Laufzeit sowie die reguläre Kündigungsfrist für laufende Wartungs- oder Supportleistungen werden im individuellen Angebot festgelegt.
Der Auftraggeber kann den Werkvertrag gemäß § 648 BGB bis zum Abschluss der Leistung kündigen. Bei der Berechnung des Honoraranspruchs sind die eingesparten Aufwendungen, die anderweitig erzielten Einnahmen und die durch böswilliges Unterlassen entgangenen Einnahmen zu berücksichtigen. Die geleistete Vorauszahlung wird nicht automatisch zu einer Vertragsstrafe.
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß den Voraussetzungen des § 648a BGB zu kündigen. Über die bis zur Kündigung erbrachten Teilleistungen, die genehmigten Fremdkosten und die zu übergebenden Daten rechnen die Parteien einzeln ab.
15. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Dieses Kapitel gilt für Kunden, die als Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen.
Informationen zum Widerrufsrecht
Der Verbraucher kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Absicht zum Rücktritt muss durch eine eindeutige Erklärung mitgeteilt werden:
Wallstraße 37, 55122 Mainz, Deutschland
hello@digiosveny.hu
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Widerrufserklärung vor Ablauf der Frist absendet.
Beginn der Erfüllung während der Widerrufsfrist
Wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Erbringung der zu bezahlenden Dienstleistung vor Ablauf der vierzehn Tage begonnen wird, ist er im Falle eines Widerrufs verpflichtet, den Wert der bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung anteilig erbrachten Leistung zu zahlen, vorausgesetzt, er wurde zuvor angemessen informiert und hat den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt.
Bei kostenpflichtigen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht erst mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, sofern der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich einer vorzeitigen Erbringung zugestimmt und bestätigt hat, dass er zur Kenntnis nimmt: er mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verliert. Die Art einer individuellen Website oder einer anderen personalisierten Dienstleistung schließt das Widerrufsrecht für diese Dienstleistung nicht automatisch aus.
Muster für eine Widerrufserklärung
Bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten.
Empfänger: Márton Horváth – DigiXRAY Labs Webentwicklung & Webdesign, Wallstraße 37, 55122 Mainz, Deutschland; hello@digiosveny.hu
Ich, der Unterzeichnende, erkläre hiermit, dass ich vom Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurücktrete:
Bezeichnung der Dienstleistung: _______________________________
Datum des Vertragsabschlusses: _______________________________
Name des Verbrauchers: _______________________________
Anschrift des Verbrauchers: _______________________________
Datum: _______________________________
Unterschrift – nur bei einer Erklärung in Papierform: _______________________________
16. Beschwerde, anwendbares Recht und Rechtsstreit
Beschwerde über die hello@digiosveny.hu kann unter dieser Adresse eingereicht werden. Der Dienstleister dokumentiert die Beschwerde, prüft sie inhaltlich und beantwortet sie ohne ungerechtfertigte Verzögerung.
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet und erklärt sich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Da die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union eingestellt wurde, enthält das Dokument keinen ODR/OS-Link.
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Im Falle eines Verbrauchers führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher die zwingenden Schutzbestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden kann.
Die ausschließliche Zuständigkeit von Mainz kann nur dann vereinbart werden, wenn dies nach der deutschen Zivilprozessordnung zulässig ist. Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zumindest der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies schließt den Vorrang einer individuellen, nachweisbaren Vereinbarung nicht aus.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung, es sei denn, die Parteien stimmen der Änderung ausdrücklich zu oder zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
Dokumentversion: ÁSZF-2026-08-10. Das Dokument ist bei wesentlichen Änderungen der Dienstleistungen, des technischen Systems oder des anwendbaren Rechts zu überprüfen.